Patrick Jüngst
- Jahrgang 1978
- verheiratet, zwei Kinder
- Studium in Bielefeld
- Rechtsanwalt seit 2008
- Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2016
- Notar seit 2022
- Rechtsanwalt und Notar
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
Patrick Jüngst ist seit 2008 als Rechtsanwalt tätig. In den Jahren 2008 bis 2011 hat er die berufliche Tätigkeit gemeinsam mit Rechtsanwalt Frank Becker in Siegen und von 2011 bis 2019 in der Kanzlei Hundt & Kollegen in Siegen ausgeübt.
Seit Anfang 2020 ist Rechtsanwalt Patrick Jüngst in der Kanzlei Schwarz-Schilling & Collegen tätig. Im Januar 2022 wurde er zum Notar mit Amtssitz in Kreuztal ernannt. Er ist Notariatsverwalter von Notar Dr. Joachim Haß in Siegen, der zum 01.05.2023 aus dem Notaramt ausgeschieden ist und sich zur Ruhe gesetzt hat.
Rechtsgebiete
Kernkompetenz: Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht. Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kreuztal/Siegen
Rechtsanwalt Patrick Jüngst hat sich vom Anbeginn seiner beruflichen Laufbahn in Siegen auf das Arbeitsrecht sowie auf wirtschaftsrechtliche Fragestellungen spezialisiert. Er ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für alle arbeitsrechtlichen Probleme. Seit 2016 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen Fragen des Arbeitsrechts.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind das Wirtschaftsrecht, Verkehrs- und Mietrecht. Im Mietrecht befasst er sich vornehmlich mit dem gewerblichen Mietrecht.
Im Jahr 2016 wurde Rechtsanwalt Jüngst durch die Rechtsanwaltskammer Hamm der Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht verliehen. Er berät Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in allen Fragen des Arbeitsrechts. Bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen, Mobbing, der Verhandlung von Sozialplänen und Interessenausgleichen, dem Aushandeln von Betriebsvereinbarungen, Problemen in befristeten Arbeitsverhältnissen, Zeugnisstreitigkeiten und sonstigen Rechtsstreitigkeiten des Arbeitsrechts ist er Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Rechtsanwalt Jüngst berät und vertritt kleine und mittelständische Unternehmen im Bereich Forderungseinziehung, dem gewerblichen Mietrecht, dem Wettbewerbsrecht sowie im Bereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Patrick Jüngst berät Sie im Betreuungsrecht, bei der Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Die Aspekte des Betreuungsrechts sollte man frühzeitig auf der Basis einer qualifizierten rechtlichen Beratung klären. Auf diese Weise stellt man sicher, dass das eigene Vermögen im Todesfall nach dem persönlichen Willen verteilt und Auseinandersetzungen zwischen den Erben vorgebeugt wird.
Fahrzeughalter, die vom Dieselskandal/Abgasskandal betroffen sind, finden in Patrick Jüngst einen kompetenten Ansprechpartner. Im Mietrecht vertritt Rechtsanwalt Jüngst Sie bspw. bei Kündigungen und Räumungsklagen.
Beratungsschwerpunkte:
- Arbeitsrecht
- Mietrecht
- Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldsachen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Forderungseinzug und Forderungsabwehr
- Wettbewerbsrecht
- Betreuungsrecht