Sorgerecht nach einer Trennung/Scheidung
Sorgerecht - Wer bekommt es?
Die elterliche Sorge steht bei ehelichen Kindern beiden Elternteilen zu. Bei nichtehelichen Kindern bedarf es hierfür einer Sorgeerklärung gegenüber dem Jugendamt. Außerdem kann beim Familiengericht die gemeinsame elterliche Sorge beantragt werden, wenn die Kindesmutter eine Sorgeerklärung nicht abgeben will.
Maßstab dafür, wer die elterliche Sorge innehaben soll, ist immer das Kindeswohl. Ist dieses durch das Verhalten eines Elternteils gefährdet, kann ihm die elterliche Sorge entzogen werden. Die elterliche Sorge setzt sich aus mehreren Teilbereichen zusammen, nämlich: Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vermögenssorge, Gesundheitssorge, schulische und religiöse Entscheidungen, Behördenangelegenheiten. Durch die Scheidung ändert sich an der gemeinsamen elterlichen Sorge nichts – es sei denn, es ist aus Gründen des Kindeswohls geboten, das Sorgerecht oder Teilbereiche davon einem Elternteil alleine zu übertragen.
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Die Fachanwälte unserer Kanzlei vertreten Sie in der ganzen Bundesrepublik. Beratungen und Besprechungstermine sind telefonisch, per E-Mail oder Videokonferenz möglich. Bitte senden Sie uns im Vorfeld die erforderlichen Unterlagen zur Vorbereitung des Termins zu. Sie können auch persönliche Termine vereinbaren – Sprechen Sie dazu unsere Mitarbeiter bei der Terminvereinbarung an!
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Umgangsrecht nach einer Trennung/Scheidung
Wem steht der Umgang mit meinem Kind zu?
Unabhängig von der elterlichen Sorge ist im Falle der Trennung und Scheidung die Regelung des Umgangsrechts. Dieses steht grundsätzlich auch dem Partner zu, der nicht das Sorgerecht innehat. Auch bei der Ausübung und Ausgestaltung des Umgangsrechts ist das Kindeswohl der Maßstab. In problematischen Fällen kann dies dazu führen, dass das Umgangsrecht nur begleitet, also im Beisein eines Mitarbeiters des Jugendamtes oder der Erziehungsberatungsstelle ausgeübt werden kann.
Insbesondere Streitigkeiten im Bereich Sorge- und Umgangsrecht sind häufig emotional stark aufgeladen und verlangen vom Rechtsanwalt einen feinfühligen und sachgerechten Umgang mit den Gegebenheiten des Falls und den Beteiligten. Letztendlich geht es in erster Linie um die Belange und das Wohl des Kindes. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass Kinder für Streitigkeiten zwischen den Eltern instrumentalisiert werden.
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Eine vertrauensvolle und diskrete Zusammenarbeit mit unseren Mandanten bildet das Fundament unserer Kanzlei. Unsere qualifizierten und in verschiedenen Rechtsgebieten spezialisierten Anwälte entwickeln für jeden Mandanten und jedes Problem eine geeignete Lösung.
Wir verfügen in unserer Kanzlei über gebündeltes Know-how und stellen Ihnen – soweit erforderlich – ein passendes Team für Ihr Anliegen zusammen. Wir sind für Ihre Anliegen da.
Erfahrung: Seit 1985 für Sie da. Unsere sechs Anwälte verfügen in Summe über insgesamt mehr 140 Jahre Berufserfahrung. Dieser große Erfahrungsschatz ermöglicht eine effiziente und kompetente Mandatsbearbeitung.
Kompetenz: Wir haben uns auf unsere Tätigkeitsgebiete spezialisiert und sind Fachanwälte für die Rechtsgebiete die wir betreuen. Wir bilden uns regelmäßig für Sie fort und weiter.
Diskretion: Eine diskrete und verschwiegene Mandatsbearbeitung hat für uns höchste Priorität und ist eine Selbstverständlichkeit für uns. Sie können sich mit jedem Problem vertrauensvoll an uns wenden.
Vertrauen: Vertrauen wächst aus kompetenter Beratung und Verbindlichkeit. Unsere Mandanten vertrauen uns bereits seit vielen Jahren und wir setzen alles daran, dieses Vertrauen stets aufs neue zu begründen.
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Rechtsgebiete
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