Sorgerecht nach einer Trennung/Scheidung

Sorgerecht - Wer bekommt es?

Die elterliche Sorge steht bei ehe­lichen Kindern beiden Eltern­teilen zu. Bei nicht­ehelichen Kindern bedarf es hierfür einer Sorge­­erklärung gegenüber dem Jugend­amt. Außer­dem kann beim Familien­­ge­richt die gemeinsame elterliche Sorge beantragt werden, wenn die Kindes­mutter eine Sorge­erklärung nicht abgeben will.

Maßstab dafür, wer die elter­liche Sorge innehaben soll, ist immer das Kindes­wohl. Ist dieses durch das Verhalten eines Eltern­teils gefährdet, kann ihm die elterliche Sorge entzogen werden. Die elter­liche Sorge setzt sich aus mehreren Teil­­bereichen zusammen, nämlich: Aufent­halts­­be­stimm­ungs­­recht, Ver­mögens­­sorge, Gesund­heits­­sorge, schulische und religiöse Ent­schei­dungen, Behörden­­angelegen­­heiten. Durch die Scheidung ändert sich an der gemein­samen elter­lichen Sorge nichts – es sei denn, es ist aus Gründen des Kin­des­­wohls geboten, das Sorge­­recht oder Teil­­be­rei­che da­von ein­em Eltern­­teil all­eine zu über­tragen.

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Die Fach­anwälte unserer Kanzlei vertreten Sie in der ganzen Bundes­republik. Beratungen und Besprechungs­termine sind telefonisch, per E-Mail oder Video­konferenz möglich. Bitte senden Sie uns im Vorfeld die erforderlichen Unter­lagen zur Vor­bereitung des Termins zu. Sie können auch persönliche Termine verein­baren – Sprechen Sie dazu unsere Mitarbeiter bei der Termin­vereinbarung an!

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Umgangs­recht nach einer Trennung/Scheidung

Wem steht der Um­gang mit meinem Kind zu?

Unabhängig von der elter­lichen Sorge ist im Falle der Tren­nung und Schei­dung die Regelung des Umgangs­rechts. Dieses steht grund­sätzlich auch dem Partner zu, der nicht das Sorge­recht innehat. Auch bei der Aus­übung und Aus­gestaltung des Umgangs­rechts ist das Kindes­wohl der Maß­stab. In proble­matischen Fällen kann dies dazu führen, dass das Umgangs­recht nur begleitet, also im Beisein eines Mit­arbeiters des Jugend­amtes oder der Erziehungs­beratungs­stelle ausgeübt werden kann.

Insbesondere Streitig­keiten im Bereich Sorge- und Umgangs­recht sind häufig emotional stark aufgeladen und verlangen vom Rechts­anwalt einen fein­fühligen und sach­gerechten Umgang mit den Gegeben­heiten des Falls und den Beteiligten. Letzt­endlich geht es in erster Linie um die Belange und das Wohl des Kindes. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass Kinder für Streitig­keiten zwischen den Eltern instrumen­talisiert werden.

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Unsere Werte

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Eine vertrauensvolle und diskrete Zusammenarbeit mit unseren Mandanten bildet das Fundament unserer Kanzlei. Unsere qualifizierten und in verschiedenen Rechtsgebieten spezialisierten Anwälte entwickeln für jeden Mandanten und jedes Problem eine geeignete Lösung.

Wir verfügen in unserer Kanzlei über gebündeltes Know-how und stellen Ihnen – soweit erforderlich – ein passendes Team für Ihr Anliegen zusammen. Wir sind für Ihre Anliegen da.

01

Erfahrung: Seit 1985 für Sie da. Unsere sechs Anwälte verfügen in Summe über insgesamt mehr 140 Jahre Berufserfahrung. Dieser große Erfahrungsschatz ermöglicht eine effiziente und kompetente Mandatsbearbeitung.

02

Kompetenz: Wir haben uns auf unsere Tätigkeitsgebiete spezialisiert und sind Fachanwälte für die Rechtsgebiete die wir betreuen. Wir bilden uns regelmäßig für Sie fort und weiter.

03

Diskretion: Eine diskrete und verschwiegene Mandatsbearbeitung hat für uns höchste Priorität und ist eine Selbstverständlichkeit für uns. Sie können sich mit jedem Problem vertrauensvoll an uns wenden.

04

Vertrauen: Vertrauen wächst aus kompetenter Beratung und Verbindlichkeit. Unsere Mandanten vertrauen uns bereits seit vielen Jahren und wir setzen alles daran, dieses Vertrauen stets aufs neue zu begründen.

05

Kostentransparenz: Eine offene und verlässliche Kommunikation über die Kosten und Gebühren ist uns wichtig. Bevor kostenauslösende Schritte eingeleitet werden, stimmen wir uns mit unseren Mandaten ab und informieren über das Kostenrisiko.

06

Effizienz: Langwierige Gerichtsverfahren kosten nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Anliegen unserer Mandanten effizient zu bearbeiten und sie zu allen Optionen - auch der außergerichtlichen Streitbeilegung - umfassend zu beraten.

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Wir haben uns bewusst auf ausgewählte Beratungsschwerpunkte spezialisiert. So können wir eine optimale Beratungsqualität gewährleisten und eine maßgeschneiderte Lösung für unsere Mandanten zu entwickeln.

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