Erbrecht, Nachlass & Testament
Jan Gatermann - Fachanwalt für Erbrecht
Der Tod ist ein Thema, mit dem man sich nicht gerne beschäftigt, der aber viele rechtliche Fragen aufwirft. Diese rechtzeitig zu klären, ist später von immenser Bedeutung, damit es im Erbfall nicht zu Streitigkeiten und Unklarheiten kommt.
Diese Fragen sollte man frühzeitig auf der Basis einer qualifizierten rechtlichen Beratung klären. So stellt man sicher, dass das eigene Vermögen im Todesfall nach dem persönlichen Willen verteilt und Auseinandersetzungen zwischen den Erben vorgebeugt wird. Weitere Informationen zum Erbrecht finden Sie hier.
Gerne berät Sie Rechtsanwalt und Notar Jan Gatermann – Fachanwalt für Erbrecht – zu Ihren Fragen rund um Testament, Pflichtteil, Erbschein, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Testamentsvollstreckung, Unternehmensnachfolge, internationalem Erbrecht und weitere Themen des Erbrechts. Er steht Ihnen in unseren Büros in Kreuztal, Siegen, Freudenberg als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Rechtsanwalt Gatermann ist zugleich Notar mit Amtssitz in Freudenberg.
Ihr Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsgebiete
Aspekte des Erbrechts
Zahlreiche Probleme und Steuerbelastungen sind durch vorausschauendes Handeln vermeidbar. Die Erbfolge und Vermögensnachfolge bereits zu Lebzeiten zu regeln, trägt erfahrungsgemäß zu einer inneren Erleichterung und zu einem friedlichen Verhältnis der Generationen und der Geschwister untereinander bei.
Die beste Lösung ist die Errichtung des richtigen Testaments zur richtigen Zeit oder eine zu Lebzeiten stattfindende Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation, die eine Minimierung von Erbschafts- und Schenkungssteuer – beispielsweise durch geschicktes Ausnutzen von Freibeträgen – im Blick hat. So profitieren alle Beteiligten.
- Testamentserrichtung, Testamentsgestaltung
- Testamentsanfechtung / Testierunfähigkeit
- Ehegattentestament / gemeinschaftliches Testament / Berliner Testament
- Erbvertrag
- Vermächtnis
- gesetzliche Erbfolge
- Pflichtteil, Pflichtteilsentziehung
- Erbunwürdigkeit
- Testamentsvollstreckung
- lebzeitige Vermögensübertragung
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
- Erbschein
- Erbschaftssteuer
- Verkauf und Übertragung von Erbanteilen
- Schenkung, Widerruf von Schenkungen
- Erbengemeinschaft, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
- Teilungsversteigerung
Erbschaften ziehen häufig langwierige und unangenehme Streitfälle zwischen den Erben nach sich. Im Fall von Firmenvermögen kann sogar die Existenz des betroffenen Unternehmens in Gefahr geraten.
Um solchen Konsequenzen vorzubeugen, kann der Erblasser in seinem Testament oder seinem Erbvertrag die Testamentsvollstreckung anordnen und einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Verstirbt der Erblasser, verwaltet oder verteilt der Testamentsvollstrecker den Nachlass – genau nach den lebzeitigen Wünschen des Verstorbenen.
Tritt der Fall ein, dass ein Mensch aufgrund eines Unfalls, Krankheit oder des Alters handlungsunfähig wird, muss eine andere Person wichtige Entscheidungen für den Betroffenen treffen und für ihn handeln. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung geben Ihnen die Möglichkeit, Ihren Stellvertreter selbst zu bestimmen und Weisungen an Ärzte und Pflegepersonal zu richten.
- Wem möchte ich mein Vermögen vererben?
- Wie sichere ich mich selbst bestmöglich bis zum Lebensende ab?
- Wie kann ich meinen Ehepartner oder andere mir nahestehende Personen bedenken oder absichern?
- Welche Freibeträge existieren im Fall von vorweggenommener Erbfolge, Schenkung oder Erbfall?
- Wie kann ich den Bestand meines Unternehmens/Familienbetriebes sichern?
- Wer kann einen Pflichtteil beanspruchen – und kann ich diesen Anspruch beeinflussen oder verhindern?
- Wer muss für Verbindlichkeiten haften, die zum Zeitpunkt des Todes noch bestehen?
- Ist es möglich, ein bereits erstelltes Testament zu widerrufen oder anzufechten?
- Welches Recht gilt beim Auslandserbfall?
Unsere Werte
Wir schaffen Recht.
Eine vertrauensvolle und diskrete Zusammenarbeit mit unseren Mandanten bildet das Fundament unserer Kanzlei. Unsere qualifizierten und in verschiedenen Rechtsgebieten spezialisierten Anwälte entwickeln für jeden Mandanten und jedes Problem eine geeignete Lösung.
Wir verfügen in unserer Kanzlei über gebündeltes Know-how und stellen Ihnen – soweit erforderlich – ein passendes Team für Ihr Anliegen zusammen. Wir sind für Ihre Anliegen da.
Erfahrung: Seit 1985 für Sie da. Unsere sechs Anwälte verfügen in Summe über insgesamt mehr 140 Jahre Berufserfahrung. Dieser große Erfahrungsschatz ermöglicht eine effiziente und kompetente Mandatsbearbeitung.
Kompetenz: Wir haben uns auf unsere Tätigkeitsgebiete spezialisiert und sind Fachanwälte für die Rechtsgebiete die wir betreuen. Wir bilden uns regelmäßig für Sie fort und weiter.
Diskretion: Eine diskrete und verschwiegene Mandatsbearbeitung hat für uns höchste Priorität und ist eine Selbstverständlichkeit für uns. Sie können sich mit jedem Problem vertrauensvoll an uns wenden.
Vertrauen: Vertrauen wächst aus kompetenter Beratung und Verbindlichkeit. Unsere Mandanten vertrauen uns bereits seit vielen Jahren und wir setzen alles daran, dieses Vertrauen stets aufs neue zu begründen.
Kostentransparenz: Eine offene und verlässliche Kommunikation über die Kosten und Gebühren ist uns wichtig. Bevor kostenauslösende Schritte eingeleitet werden, stimmen wir uns mit unseren Mandaten ab und informieren über das Kostenrisiko.
Effizienz: Langwierige Gerichtsverfahren kosten nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Anliegen unserer Mandanten effizient zu bearbeiten und sie zu allen Optionen - auch der außergerichtlichen Streitbeilegung - umfassend zu beraten.
Rechtsgebiete
Spezialisierung und Expertise
Wir haben uns bewusst auf ausgewählte Beratungsschwerpunkte spezialisiert. So können wir eine optimale Beratungsqualität gewährleisten und eine maßgeschneiderte Lösung für unsere Mandanten zu entwickeln.
Sie finden daher in unserer Kanzlei mit Büros in Kreuztal, Siegen, Hilchenbach und Freudenberg Fachanwälte für Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Verkehrsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Welcher Rechtsanwalt für Ihr Anliegen in Frage kommt, wird von dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt. Unsere Fachanwälte finden für Sie eine maßgeschneiderte Lösung.
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Wie können wir helfen?
Die Fachanwälte unserer Kanzlei vertreten Sie in der ganzen Bundesrepublik. Beratungen und Besprechungstermine sind telefonisch, per E-Mail oder Videokonferenz möglich. Bitte senden Sie uns im Vorfeld die erforderlichen Unterlagen zur Vorbereitung des Termins zu. Sie können auch persönliche Termine vereinbaren – Sprechen Sie dazu unsere Mitarbeiter bei der Terminvereinbarung an!
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