Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung
Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht in Kreuztal/Siegen
Das Arbeitsrecht regelt alle rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Unser Beratungsspektrum umfasst sowohl das Individualarbeitsrecht als auch das Recht zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Vertretungsorganen (kollektives Arbeitsrecht). Da im Arbeitsrecht ständig neue Gesetze erlassen oder bestehende geändert werden, verlangt die Rechtsberatung auf diesem Gebiet eine hohe fachliche Kompetenz, welche nur durch langjährige Praxiserfahrung sowie ständige Fortbildung gewährleistet werden kann.
Rechtsanwalt und Notar Gatermann und Rechtsanwalt und Notar Jüngst - beide Fachanwalt für Arbeitsrecht - stehen für Besprechungstermine in unseren Büros in Kreuztal, Siegen, Freudenberg nach Absprache zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin.
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Wie können wir helfen?
Die Fachanwälte unserer Kanzlei vertreten Sie in der ganzen Bundesrepublik. Beratungen und Besprechungstermine sind telefonisch, per E-Mail oder Videokonferenz möglich. Bitte senden Sie uns im Vorfeld die erforderlichen Unterlagen zur Vorbereitung des Termins zu. Sie können auch persönliche Termine vereinbaren – Sprechen Sie dazu unsere Mitarbeiter bei der Terminvereinbarung an!
Wir suchen gemeinsam die bestmögliche und schnellste Vorgehensweise Ihr Anliegen zu bearbeiten und Ihnen zu helfen. Wir sind für Sie da!
Rechtsgebiete
Aspekte des Arbeitsrechts
Rechtsanwalt Jan Gatermann und Patrick Jüngst sind Fachanwälte für Arbeitsrecht. Sie vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Schwerpunkte der Beratung bilden dabei unter anderem die Themen fristlose Kündigung, verhaltensbedingte, personenbedingte und betriebsbedingte Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Abfindung, Zeugnis und Mobbing.
Betriebsräte und Arbeitgeber beraten wir beispielsweise im Zusammenhang mit Betriebsvereinbarungen und personellen Maßnahmen.
Die Beratung und Vertretung von Geschäftsführern und GmbH-Gesellschaftern bei der Gestaltung von Anstellungsverträgen, der Kündigung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrages und alle weiteren rechtlichen Fragen rund um den GmbH-Geschäftsführer bilden einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit.
Rechtsanwalt Jüngst stehen für Besprechungstermine in unseren Büros in Kreuztal, Siegen, Freudenberg nach Absprache zur Verfügung.
- Gegen eine Kündigung kann nur innerhalb einer Frist von 3 Wochen (sog. Dreiwochenfrist) geklagt werden, danach ist sie kaum noch angreifbar.
- Bei Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern greift das Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitgeber muss dann einen Kündigungsgrund für eine verhaltensbedingte Kündigung, eine betriebsbedingte Kündigung oder eine personenbedingte (krankheitsbedingte) Kündigung beweisen.
- Auch bei kleineren Betrieben hat der Arbeitgeber die geltenden Kündigungsfristen einzuhalten.
- Eine fristlose Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen ab dem Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten, auf den die Kündigung gestützt wird, ausgesprochen werden.
- Auch geringfügig Beschäftigte (450 €-Job) haben Kündigungsschutz.
- Arbeitnehmer müssen sich nach Erhalt der Kündigung umgehend bei der Agentur für Arbeit/Arbeitsamt arbeitssuchend/arbeitslos melden, es drohen sonst finanzielle Nachteile.
- Schließen Sie keinen Aufhebungsvertrag/Abwicklungsvertrag ohne anwaltliche Beratung ab, es drohen sonst schwere Nachteile (für Arbeitnehmer z.B. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld).
- Arbeitnehmer sollten schon auf eine Abmahnung reagieren (Gegendarstellung oder Entfernung aus der Personalakte), sie dient häufig der Vorbereitung einer verhaltensbedingten Kündigung.
- Besteht ein Betriebsrat, muss dieser vor der Kündigung angehört werden. Passieren dem Arbeitgeber hier Fehler, kann das zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.
- Eine mündlich ausgesprochene Kündigung ist unwirksam, sie muss schriftlich erfolgen.
- Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.
Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht
Unsere Werte
Wir schaffen Recht.
Eine vertrauensvolle und diskrete Zusammenarbeit mit unseren Mandanten bildet das Fundament unserer Kanzlei. Unsere qualifizierten und in verschiedenen Rechtsgebieten spezialisierten Anwälte entwickeln für jeden Mandanten und jedes Problem eine geeignete Lösung.
Wir verfügen in unserer Kanzlei über gebündeltes Know-how und stellen Ihnen – soweit erforderlich – ein passendes Team für Ihr Anliegen zusammen. Wir sind für Ihre Anliegen da.
Erfahrung: Seit 1985 für Sie da. Unsere sechs Anwälte verfügen in Summe über insgesamt mehr 140 Jahre Berufserfahrung. Dieser große Erfahrungsschatz ermöglicht eine effiziente und kompetente Mandatsbearbeitung.
Kompetenz: Wir haben uns auf unsere Tätigkeitsgebiete spezialisiert und sind Fachanwälte für die Rechtsgebiete die wir betreuen. Wir bilden uns regelmäßig für Sie fort und weiter.
Diskretion: Eine diskrete und verschwiegene Mandatsbearbeitung hat für uns höchste Priorität und ist eine Selbstverständlichkeit für uns. Sie können sich mit jedem Problem vertrauensvoll an uns wenden.
Vertrauen: Vertrauen wächst aus kompetenter Beratung und Verbindlichkeit. Unsere Mandanten vertrauen uns bereits seit vielen Jahren und wir setzen alles daran, dieses Vertrauen stets aufs neue zu begründen.
Kostentransparenz: Eine offene und verlässliche Kommunikation über die Kosten und Gebühren ist uns wichtig. Bevor kostenauslösende Schritte eingeleitet werden, stimmen wir uns mit unseren Mandaten ab und informieren über das Kostenrisiko.
Effizienz: Langwierige Gerichtsverfahren kosten nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Anliegen unserer Mandanten effizient zu bearbeiten und sie zu allen Optionen - auch der außergerichtlichen Streitbeilegung - umfassend zu beraten.
Rechtsgebiete
Spezialisierung und Expertise
Wir haben uns bewusst auf ausgewählte Beratungsschwerpunkte spezialisiert. So können wir eine optimale Beratungsqualität gewährleisten und eine maßgeschneiderte Lösung für unsere Mandanten zu entwickeln.
Sie finden daher in unserer Kanzlei mit Büros in Kreuztal, Siegen, Hilchenbach und Freudenberg Fachanwälte für Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Verkehrsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Welcher Rechtsanwalt für Ihr Anliegen in Frage kommt, wird von dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt. Unsere Fachanwälte finden für Sie eine maßgeschneiderte Lösung.