Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
Ausschlagungsfrist
Um Erbe zu werden, bedarf es keiner ausdrücklichen Annahmeerklärung. Wer durch Testament oder gesetzliche Erbfolge zum Erben berufen ist, wird ohne sein Zutun Erbe, es sei denn, er schlägt die Erbschaft aus. Die Ausschlagung muss beim Notar oder durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht erfolgen.
Die Frist zur Erklärung der Ausschlagung beträgt sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem man von dem Anfall der Erbschaft und dem Grund der Berufung zum Erben Kenntnis erlangt hat. Ist man durch eine Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) zum Erbe berufen, beginnt die 6-Wochen-Frist erst, wenn die letztwillige Verfügung durch das Nachlassgericht eröffnet worden ist. Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland, beträgt die Frist sechs Monate.
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Die Fachanwälte unserer Kanzlei vertreten Sie in der ganzen Bundesrepublik. Beratungen und Besprechungstermine sind telefonisch, per E-Mail oder Videokonferenz möglich. Bitte senden Sie uns im Vorfeld die erforderlichen Unterlagen zur Vorbereitung des Termins zu. Sie können auch persönliche Termine vereinbaren – Sprechen Sie dazu unsere Mitarbeiter bei der Terminvereinbarung an!
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Schulden des Erblassers
Haftung für Nachlassverbindlichkeiten ausschließen
Die Ausschlagung der Erbschaft bietet sich insbesondere an, wenn der Nachlass überschuldet ist. Für die Nachlassverbindlichkeiten, also die Schulden des Erblassers, haftet nämlich der Erbe. Durch die Ausschlagung wird die Erbenstellung beseitigt.
Rechtsanwalt Jan Gatermann, Fachanwalt für Erbrecht berät Sie gerne zu der Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen oder – sollte die Frist verstrichen sein – zur Anfechtung der Annahme der Erbschaft, sowie zu den Möglichkeiten, die Haftung des Erben auf den Nachlass zu beschränken.
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Wir schaffen Recht.
Eine vertrauensvolle und diskrete Zusammenarbeit mit unseren Mandanten bildet das Fundament unserer Kanzlei. Unsere qualifizierten und in verschiedenen Rechtsgebieten spezialisierten Anwälte entwickeln für jeden Mandanten und jedes Problem eine geeignete Lösung.
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Kompetenz: Wir haben uns auf unsere Tätigkeitsgebiete spezialisiert und sind Fachanwälte für die Rechtsgebiete die wir betreuen. Wir bilden uns regelmäßig für Sie fort und weiter.
Diskretion: Eine diskrete und verschwiegene Mandatsbearbeitung hat für uns höchste Priorität und ist eine Selbstverständlichkeit für uns. Sie können sich mit jedem Problem vertrauensvoll an uns wenden.
Vertrauen: Vertrauen wächst aus kompetenter Beratung und Verbindlichkeit. Unsere Mandanten vertrauen uns bereits seit vielen Jahren und wir setzen alles daran, dieses Vertrauen stets aufs neue zu begründen.
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Rechtsgebiete
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