Nachlass, Teilungs­versteigerung

Wer bildet eine Erben­gemeinschaft?

Wird der Erb­lasser von mehreren Erben beerbt, so bilden diese eine Erben­gemein­schaft. Der Nach­lass wird gemein­schaft­liches Vermögen der Erben. Dies hat zur Folge, dass nicht ein Erbe allein über den Nach­lass verfügen kann. Die konkrete Rege­lung der Verwal­tung des Nach­lasses und der Ausein­ander­setzung der Erben­gemein­schaft ist gesetz­lich geregelt und häufig – wenn die Erben sich nicht gut mit­einander verstehen – emotional stark belastet und kompliziert.
Können sich beispiels­weise die Mit­glieder der Erben­gemein­schaft nicht darauf verständigen, wer zum Nachlass gehören­den Grund­besitz über­nimmt oder zu welchen Kondi­tionen dieser veräußert werden soll, besteht die Mög­lich­keit, die Teilungs­verstei­gerung beim Amts­gericht zu bean­tragen.
Rechts­anwalt Jan Gater­mann, Fach­anwalt für Erb­recht berät und vertritt Sie bei allen Fragen zur Aus­einander­setzung von Erben­gemein­schaften und im Teilungs­versteigerungs­verfahren.

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Wie können wir helfen?

Die Fach­anwälte unserer Kanzlei vertreten Sie in der ganzen Bundes­republik. Beratungen und Besprechungs­termine sind telefonisch, per E-Mail oder Video­konferenz möglich. Bitte senden Sie uns im Vorfeld die erforderlichen Unter­lagen zur Vor­bereitung des Termins zu. Sie können auch persönliche Termine verein­baren – Sprechen Sie dazu unsere Mitarbeiter bei der Termin­vereinbarung an!

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Eine vertrauensvolle und diskrete Zusammenarbeit mit unseren Mandanten bildet das Fundament unserer Kanzlei. Unsere qualifizierten und in verschiedenen Rechtsgebieten spezialisierten Anwälte entwickeln für jeden Mandanten und jedes Problem eine geeignete Lösung.

Wir verfügen in unserer Kanzlei über gebündeltes Know-how und stellen Ihnen – soweit erforderlich – ein passendes Team für Ihr Anliegen zusammen. Wir sind für Ihre Anliegen da.

01

Erfahrung: Seit 1985 für Sie da. Unsere sechs Anwälte verfügen in Summe über insgesamt mehr 140 Jahre Berufserfahrung. Dieser große Erfahrungsschatz ermöglicht eine effiziente und kompetente Mandatsbearbeitung.

02

Kompetenz: Wir haben uns auf unsere Tätigkeitsgebiete spezialisiert und sind Fachanwälte für die Rechtsgebiete die wir betreuen. Wir bilden uns regelmäßig für Sie fort und weiter.

03

Diskretion: Eine diskrete und verschwiegene Mandatsbearbeitung hat für uns höchste Priorität und ist eine Selbstverständlichkeit für uns. Sie können sich mit jedem Problem vertrauensvoll an uns wenden.

04

Vertrauen: Vertrauen wächst aus kompetenter Beratung und Verbindlichkeit. Unsere Mandanten vertrauen uns bereits seit vielen Jahren und wir setzen alles daran, dieses Vertrauen stets aufs neue zu begründen.

05

Kostentransparenz: Eine offene und verlässliche Kommunikation über die Kosten und Gebühren ist uns wichtig. Bevor kostenauslösende Schritte eingeleitet werden, stimmen wir uns mit unseren Mandaten ab und informieren über das Kostenrisiko.

06

Effizienz: Langwierige Gerichtsverfahren kosten nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Anliegen unserer Mandanten effizient zu bearbeiten und sie zu allen Optionen - auch der außergerichtlichen Streitbeilegung - umfassend zu beraten.

Rechtsgebiete

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