Privat- und Firmenvermögen sichern
Wer kümmert sich nach dem Tod um den Nachlass?
Erbschaften ziehen häufig langwierige und unangenehme Streitfälle zwischen den Erben nach sich. Im Fall von Firmenvermögen kann sogar die Existenz des betroffenen Unternehmens in Gefahr geraten. Um solche Konsequenzen vorzubeugen, kann der Erblasser in seinem Testament oder seinem Erbvertrag die Testamentsvollstreckung anordnen und einen Testamentsvollstrecker bestimmen.
Dies kann eine Privatperson seines Vertrauens - auch ein (Mit-)Erbe, ein Mitglied der rechts- und steuerberatenden Berufe oder ein vom Nachlassgericht zu bestimmender Testamentsvollstrecker sein. Im Testament legt der Erblasser seine Wünsche, wie der Nachlass nach seinem Tod verteilt oder verwaltet werden soll, fest, gibt dem Testamentsvollstrecker also bereits konkrete Anweisungen. Verstirbt der Erblasser, verwaltet oder verteilt der Testamentsvollstrecker den Nachlass – genau nach den lebzeitigen Wünschen des Verstorbenen.
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Wie können wir helfen?
Die Fachanwälte unserer Kanzlei vertreten Sie in der ganzen Bundesrepublik. Beratungen und Besprechungstermine sind telefonisch, per E-Mail oder Videokonferenz möglich. Bitte senden Sie uns im Vorfeld die erforderlichen Unterlagen zur Vorbereitung des Termins zu. Sie können auch persönliche Termine vereinbaren – Sprechen Sie dazu unsere Mitarbeiter bei der Terminvereinbarung an!
Wir suchen gemeinsam die bestmögliche und schnellste Vorgehensweise Ihr Anliegen zu bearbeiten und Ihnen zu helfen. Wir sind für Sie da!
Behindertentestament, Bedürftigentestament
Kompetente Beratung
Besondere Bedeutung erlangt die Testamentsvollstreckung bei der Gestaltung von Behindertentestament oder Bedürftigentestament. Hier wird durch die Testamentsgestaltung sichergestellt, dass der Nachlass nicht von Trägern von Sozialleistungen vereinnahmt wird, sondern dem behinderten oder bedürftigen Kind durch den Testamentsvollstrecker zur Verfügung gestellt wird. Die Gestaltung eines solchen Testamentes ist äußerst komplex und bedarf spezialisierter juristischer Beratung.
Rechtsanwalt und Notar Jan Gatermann, Fachanwalt für Erbrecht, hat den Testamentsvollstreckerlehrgang der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV e.V.) erfolgreich absolviert. Er ist zudem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT e.V.) und steht Ihnen bei allen Fragen zur Testamentsvollstreckung als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Ihre Anwälte für Erbrecht
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Vererbung von Kryptowährungen
Bitcoin, Ethereum & Co. – Wie werden Kryptowährungen vererbt? Was ist unbedingt zu beachten? Antworten gibt ein Fachanwalt für Erbrecht.
Scheidung - Immobilie, Unterhalt, Zugewinn
Scheidungen sind oft konfliktreich und zeitaufwändig. Erfahren Sie hier, was zu beachten ist.
Gemeinschaftliches Testament
Wie gestaltet man es, was kann man damit regeln? Informieren Sie sich bei uns.
Gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn der Erblasser kein Testament oder Erbvertrag hinterlassen hat. Sie bestimmt wer in welcher Rangfolge wie viel erbt. Lesen Sie jetzt weiter.
Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung
Brauche ich einen Ehevertrag? Was kann ich darin alles regeln? Unsere Fachanwälte beraten Sie. Hier finden Sie weitere Informationen.
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Unsere Werte
Wir schaffen Recht.
Eine vertrauensvolle und diskrete Zusammenarbeit mit unseren Mandanten bildet das Fundament unserer Kanzlei. Unsere qualifizierten und in verschiedenen Rechtsgebieten spezialisierten Anwälte entwickeln für jeden Mandanten und jedes Problem eine geeignete Lösung.
Wir verfügen in unserer Kanzlei über gebündeltes Know-how und stellen Ihnen – soweit erforderlich – ein passendes Team für Ihr Anliegen zusammen. Wir sind für Ihre Anliegen da.
Erfahrung: Seit 1985 für Sie da. Unsere sechs Anwälte verfügen in Summe über insgesamt mehr 140 Jahre Berufserfahrung. Dieser große Erfahrungsschatz ermöglicht eine effiziente und kompetente Mandatsbearbeitung.
Kompetenz: Wir haben uns auf unsere Tätigkeitsgebiete spezialisiert und sind Fachanwälte für die Rechtsgebiete die wir betreuen. Wir bilden uns regelmäßig für Sie fort und weiter.
Diskretion: Eine diskrete und verschwiegene Mandatsbearbeitung hat für uns höchste Priorität und ist eine Selbstverständlichkeit für uns. Sie können sich mit jedem Problem vertrauensvoll an uns wenden.
Vertrauen: Vertrauen wächst aus kompetenter Beratung und Verbindlichkeit. Unsere Mandanten vertrauen uns bereits seit vielen Jahren und wir setzen alles daran, dieses Vertrauen stets aufs neue zu begründen.
Kostentransparenz: Eine offene und verlässliche Kommunikation über die Kosten und Gebühren ist uns wichtig. Bevor kostenauslösende Schritte eingeleitet werden, stimmen wir uns mit unseren Mandaten ab und informieren über das Kostenrisiko.
Effizienz: Langwierige Gerichtsverfahren kosten nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Anliegen unserer Mandanten effizient zu bearbeiten und sie zu allen Optionen - auch der außergerichtlichen Streitbeilegung - umfassend zu beraten.
Rechtsgebiete
Spezialisierung und Expertise
Wir haben uns bewusst auf ausgewählte Beratungsschwerpunkte spezialisiert. So können wir eine optimale Beratungsqualität gewährleisten und eine maßgeschneiderte Lösung für unsere Mandanten zu entwickeln.
Sie finden daher in unserer Kanzlei mit Büros in Kreuztal, Siegen, Hilchenbach und Freudenberg Fachanwälte für Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Verkehrsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Welcher Rechtsanwalt für Ihr Anliegen in Frage kommt, wird von dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt. Unsere Fachanwälte finden für Sie eine maßgeschneiderte Lösung.