Privat- und Firmenvermögen sichern

Wer kümmert sich nach dem Tod um den Nachlass?

Erb­schaften ziehen häufig lang­wierige und unan­genehme Streit­fälle zwischen den Erben nach sich. Im Fall von Firmen­vermögen kann sogar die Existenz des betroffenen Unter­nehmens in Gefahr geraten. Um solche Konse­quenzen vorzu­beugen, kann der Erb­lasser in seinem Testament oder seinem Erb­vertrag die Testaments­voll­streckung anordnen und einen Testaments­voll­strecker bestimmen.
Dies kann eine Privat­person seines Vertrauens - auch ein (Mit-)Erbe, ein Mit­glied der rechts- und steuer­beratenden Berufe oder ein vom Nach­lass­gericht zu bestimmender Testaments­voll­strecker sein. Im Testament legt der Erb­lasser seine Wünsche, wie der Nach­lass nach seinem Tod verteilt oder verwaltet werden soll, fest, gibt dem Testaments­vollstrecker also bereits konkrete Anweisungen. Verstirbt der Erb­lasser, verwaltet oder verteilt der Testaments­vollstrecker den Nach­lass – genau nach den leb­zeitigen Wünschen des Ver­storbenen.

Terminanfrage

Wie können wir helfen?

Die Fach­anwälte unserer Kanzlei vertreten Sie in der ganzen Bundes­republik. Beratungen und Besprechungs­termine sind telefonisch, per E-Mail oder Video­konferenz möglich. Bitte senden Sie uns im Vorfeld die erforderlichen Unter­lagen zur Vor­bereitung des Termins zu. Sie können auch persönliche Termine verein­baren – Sprechen Sie dazu unsere Mitarbeiter bei der Termin­vereinbarung an!

Wir suchen gemeinsam die best­mögliche und schnellste Vorgehens­weise Ihr Anliegen zu bearbeiten und Ihnen zu helfen. Wir sind für Sie da!

Behindertentestament, Bedürftigen­testament

Kompetente Beratung

Besondere Bedeutung erlangt die Testaments­vollstreckung bei der Gestal­tung von Behinderten­testament oder Bedürftigen­testament. Hier wird durch die Testaments­gestaltung sicher­gestellt, dass der Nach­lass nicht von Trägern von Sozial­leistungen vereinnahmt wird, sondern dem behinderten oder bedürftigen Kind durch den Testaments­vollstrecker zur Verfü­gung gestellt wird. Die Gestal­tung eines solchen Testamentes ist äußerst komplex und bedarf spezia­lisierter juristischer Beratung.

Rechts­anwalt und Notar Jan Gater­mann, Fach­anwalt für Erb­recht, hat den Testaments­voll­strecker­lehr­gang der Deutschen Vereini­gung für Erb­recht und Vermögens­nachfolge e.V. (DVEV e.V.) erfolg­reich absolviert. Er ist zudem Mit­glied der Arbeits­gemein­schaft Testaments­voll­streckung und Vermögens­sorge e.V. (AGT e.V.) und steht Ihnen bei allen Fragen zur Testaments­vollstreckung als kompetenter Ansprech­partner zur Verfügung.

Ihre Anwälte für Erbrecht

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Unsere Werte

Wir schaffen Recht.

Eine vertrauensvolle und diskrete Zusammenarbeit mit unseren Mandanten bildet das Fundament unserer Kanzlei. Unsere qualifizierten und in verschiedenen Rechtsgebieten spezialisierten Anwälte entwickeln für jeden Mandanten und jedes Problem eine geeignete Lösung.

Wir verfügen in unserer Kanzlei über gebündeltes Know-how und stellen Ihnen – soweit erforderlich – ein passendes Team für Ihr Anliegen zusammen. Wir sind für Ihre Anliegen da.

01

Erfahrung: Seit 1985 für Sie da. Unsere sechs Anwälte verfügen in Summe über insgesamt mehr 140 Jahre Berufserfahrung. Dieser große Erfahrungsschatz ermöglicht eine effiziente und kompetente Mandatsbearbeitung.

02

Kompetenz: Wir haben uns auf unsere Tätigkeitsgebiete spezialisiert und sind Fachanwälte für die Rechtsgebiete die wir betreuen. Wir bilden uns regelmäßig für Sie fort und weiter.

03

Diskretion: Eine diskrete und verschwiegene Mandatsbearbeitung hat für uns höchste Priorität und ist eine Selbstverständlichkeit für uns. Sie können sich mit jedem Problem vertrauensvoll an uns wenden.

04

Vertrauen: Vertrauen wächst aus kompetenter Beratung und Verbindlichkeit. Unsere Mandanten vertrauen uns bereits seit vielen Jahren und wir setzen alles daran, dieses Vertrauen stets aufs neue zu begründen.

05

Kostentransparenz: Eine offene und verlässliche Kommunikation über die Kosten und Gebühren ist uns wichtig. Bevor kostenauslösende Schritte eingeleitet werden, stimmen wir uns mit unseren Mandaten ab und informieren über das Kostenrisiko.

06

Effizienz: Langwierige Gerichtsverfahren kosten nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Anliegen unserer Mandanten effizient zu bearbeiten und sie zu allen Optionen - auch der außergerichtlichen Streitbeilegung - umfassend zu beraten.

Rechtsgebiete

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Wir haben uns bewusst auf ausgewählte Beratungsschwerpunkte spezialisiert. So können wir eine optimale Beratungsqualität gewährleisten und eine maßgeschneiderte Lösung für unsere Mandanten zu entwickeln.

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