Ehevertrag & Scheidungs­­folgen­vereinbarung

Ehevertrag: Das müssen Sie wissen

Schon vor der Ehe­schließung können die zukünftigen Eheleute durch einen Ehe­­ver­trag Regelungen zum Güter­stand (Güter­trennung, Zu­gewinn­gemeinschaft oder Güter­ge­mein­sch­aft), zu Unterhalts­verpflichtungen, zur Ver­mög­ens­­aus­ein­ander­­setz­ung und – in Grenzen – zum Versorgungs­ausgleich treffen, um Streitig­keiten im Falle einer Trennung und Scheidung zu vermeiden.

Mit einer Trennungs-/Scheidungs­folgen­vereinbarung können die Ehe­leute, die sich bereits getrennt haben, schon vor der Scheidung zu den o.g. Punkten Regelungen vereinbaren, um eine re­chts­­sich­ere Grundlage für die Trennung auch im Hinblick auf das Vermögen, den Im­mo­bi­lien­­besitz, die Unter­nehmens­beteiligung eines/ beider Ehe­gatten und die Un­ter­halts­­ver­pf­licht­ungen zu schaffen und gerichtliche Streit­ig­­keit­en zu vermeiden. Diese vertraglichen Re­gel­un­gen müssen notariell beurkundet werden. Frau Rechts­anwältin Schwarz-Schilling, Rechts­anwalt Gatermann und Rechtsanwalt Klingebiel sind zugleich Notare und können Sie zuverlässig zu allen Aspekten des Familienrechts beraten.

Auch Unternehmer müssen im Rahmen einer Scheidung einiges beachten.

Terminanfrage

Wie können wir helfen?

Die Fach­anwälte unserer Kanzlei vertreten Sie in der ganzen Bundes­republik. Beratungen und Besprechungs­termine sind telefonisch, per E-Mail oder Video­konferenz möglich. Bitte senden Sie uns im Vorfeld die erforderlichen Unter­lagen zur Vor­bereitung des Termins zu. Sie können auch persönliche Termine verein­baren – Sprechen Sie dazu unsere Mitarbeiter bei der Termin­vereinbarung an!

Wir suchen gemeinsam die best­mögliche und schnellste Vorgehens­weise Ihr Anliegen zu bearbeiten und Ihnen zu helfen. Wir sind für Sie da!

Ehevertrag für Unternehmer, Freiberufler, Selbstständige

Kompetente Beratung

Insbesondere bei Unternehmern, Selbständigen und Freiberuflern sollte schon während intakter Ehe eine ehevertragliche Regelung zwischen den Ehe­leuten getroffen werden, mit der alle Punkte, die im Falle der Trennung und Scheidung streitig werden könnten, bereits geregelt sind. Dies sind insbesondere die Punkte Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Zu­gewinn­ausgleich/Güter­trennung sowie der Versorgungs­ausgleich.

Ist die Trennung bereits erfolgt, ohne dass eine Regelung der o.g. Punkte durch Ehe­vertrag erfolgt ist, ist ins­besondere bei größeren Vermögen, bei Unter­nehmern, Selbst­ständigen und Frei­beruflern der Abschluss einer notariellen Scheidungs­folgen­vereinbarung angezeigt, um einen oft lang­jährigen und äußerst kost­spieligen Streit vor Gericht zu vermeiden.

Wir beraten Sie gerne bei der Gestaltung des Ehe­vertrages oder einer Scheidungs­folgen­vereinbarung und vertreten Ihre Interessen bei der Aus­handlung der Vertrags­modalitäten. Unsere Spezialisierung bei Unternehmer­scheidungen gewährleistet die bestmögliche Vertretung Ihrer Interessen.

Ihre Anwälte für Familienrecht

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Unsere Werte

Wir schaffen Recht.

Eine vertrauensvolle und diskrete Zusammenarbeit mit unseren Mandanten bildet das Fundament unserer Kanzlei. Unsere qualifizierten und in verschiedenen Rechtsgebieten spezialisierten Anwälte entwickeln für jeden Mandanten und jedes Problem eine geeignete Lösung.

Wir verfügen in unserer Kanzlei über gebündeltes Know-how und stellen Ihnen – soweit erforderlich – ein passendes Team für Ihr Anliegen zusammen. Wir sind für Ihre Anliegen da.

01

Erfahrung: Seit 1985 für Sie da. Unsere sechs Anwälte verfügen in Summe über insgesamt mehr 140 Jahre Berufserfahrung. Dieser große Erfahrungsschatz ermöglicht eine effiziente und kompetente Mandatsbearbeitung.

02

Kompetenz: Wir haben uns auf unsere Tätigkeitsgebiete spezialisiert und sind Fachanwälte für die Rechtsgebiete die wir betreuen. Wir bilden uns regelmäßig für Sie fort und weiter.

03

Diskretion: Eine diskrete und verschwiegene Mandatsbearbeitung hat für uns höchste Priorität und ist eine Selbstverständlichkeit für uns. Sie können sich mit jedem Problem vertrauensvoll an uns wenden.

04

Vertrauen: Vertrauen wächst aus kompetenter Beratung und Verbindlichkeit. Unsere Mandanten vertrauen uns bereits seit vielen Jahren und wir setzen alles daran, dieses Vertrauen stets aufs neue zu begründen.

05

Kostentransparenz: Eine offene und verlässliche Kommunikation über die Kosten und Gebühren ist uns wichtig. Bevor kostenauslösende Schritte eingeleitet werden, stimmen wir uns mit unseren Mandaten ab und informieren über das Kostenrisiko.

06

Effizienz: Langwierige Gerichtsverfahren kosten nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Anliegen unserer Mandanten effizient zu bearbeiten und sie zu allen Optionen - auch der außergerichtlichen Streitbeilegung - umfassend zu beraten.

Rechtsgebiete

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Wir haben uns bewusst auf ausgewählte Beratungsschwerpunkte spezialisiert. So können wir eine optimale Beratungsqualität gewährleisten und eine maßgeschneiderte Lösung für unsere Mandanten zu entwickeln.

Sie finden daher in unserer Kanzlei mit Büros in Kreuztal, Siegen, Hilchenbach und Freudenberg Fachanwälte für Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Verkehrsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Welcher Rechtsanwalt für Ihr Anliegen in Frage kommt, wird von dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt. Unsere Fachanwälte finden für Sie eine maßgeschneiderte Lösung.