Darauf müssen Sie achten
Handschriftliches Testament
Durch ein Testament - sei es ein Einzeltestament, ein gemeinschaftliches Testament/Berliner Testament oder einen Erbvertrag - kann man die Erbfolge nach seinen Vorstellungen abweichend von der gesetzlichen Erbfolge gestalten.
Ein Testament kann entweder privatschriftlich, d.h. handschriftlich abgefasst werden oder notariell beurkundet werden. Bei dem privatschriftlichen Testament ist zu beachten, dass dieses vollständig vom Erblasser handschriftlich niedergeschrieben sein muss. Es muss auch handschriftlich unterschrieben sein. Es sollte auch Ort und Datum angeben. Ein maschinenschriftliches Testament mit Unterschrift genügt dementsprechend nicht und ist unwirksam.
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Die Fachanwälte unserer Kanzlei vertreten Sie in der ganzen Bundesrepublik. Beratungen und Besprechungstermine sind telefonisch, per E-Mail oder Videokonferenz möglich. Bitte senden Sie uns im Vorfeld die erforderlichen Unterlagen zur Vorbereitung des Termins zu. Sie können auch persönliche Termine vereinbaren – Sprechen Sie dazu unsere Mitarbeiter bei der Terminvereinbarung an!
Wir suchen gemeinsam die bestmögliche und schnellste Vorgehensweise Ihr Anliegen zu bearbeiten und Ihnen zu helfen. Wir sind für Sie da!
Ihr Notar für Testamente
Notarielles Testament
Ein notarielles Testament bietet – neben der einwandfreien juristischen Formulierung durch den Notar – den Vorteil, dass mit notariellem Testament und Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts beispielsweise die Berichtigung des Grundbuches beantragt werden kann und ein Erbschein regelmäßig nicht erforderlich ist. Hier können im Erbfall Zeit und Kosten gespart werden. Liegt nur ein privatschriftliches Testament vor, ist zur Grundbuchberichtigung die Beantragung eines Erbscheins beim Nachlassgericht erforderlich.
Als Fachanwalt für Erbrecht ist Jan Gatermann auf die Gestaltung letztwilliger Verfügungen spezialisiert und berät Sie gerne zu den Gestaltungsmöglichkeiten. Auch mit den besonderen Gestaltungsmöglichkeiten von Behindertentestamen, Bedürftigentestament und Geschiedenentestament ist Rechtsanwalt Gatermann vertraut. Jan Gatermann ist zudem Notar.
Ihre Anwälte für Erbrecht
Blog - Familienrecht
Scheidung - Immobilie, Unterhalt, Zugewinn
Scheidungen sind oft konfliktreich und zeitaufwändig. Erfahren Sie hier, was zu beachten ist.
Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung
Brauche ich einen Ehevertrag? Was kann ich darin alles regeln? Unsere Fachanwälte beraten Sie. Hier finden Sie weitere Informationen.
Sorgerecht und Umgangsrecht
Sie trennen sich oder lassen sich scheiden? Was passiert jetzt mit den Kindern? Wir erklären Ihnen das Sorge- und Umgangsrecht.
Unsere Werte
Wir schaffen Recht.
Eine vertrauensvolle und diskrete Zusammenarbeit mit unseren Mandanten bildet das Fundament unserer Kanzlei. Unsere qualifizierten und in verschiedenen Rechtsgebieten spezialisierten Anwälte entwickeln für jeden Mandanten und jedes Problem eine geeignete Lösung.
Wir verfügen in unserer Kanzlei über gebündeltes Know-how und stellen Ihnen – soweit erforderlich – ein passendes Team für Ihr Anliegen zusammen. Wir sind für Ihre Anliegen da.
Erfahrung: Seit 1985 für Sie da. Unsere sechs Anwälte verfügen in Summe über insgesamt mehr 140 Jahre Berufserfahrung. Dieser große Erfahrungsschatz ermöglicht eine effiziente und kompetente Mandatsbearbeitung.
Kompetenz: Wir haben uns auf unsere Tätigkeitsgebiete spezialisiert und sind Fachanwälte für die Rechtsgebiete die wir betreuen. Wir bilden uns regelmäßig für Sie fort und weiter.
Diskretion: Eine diskrete und verschwiegene Mandatsbearbeitung hat für uns höchste Priorität und ist eine Selbstverständlichkeit für uns. Sie können sich mit jedem Problem vertrauensvoll an uns wenden.
Vertrauen: Vertrauen wächst aus kompetenter Beratung und Verbindlichkeit. Unsere Mandanten vertrauen uns bereits seit vielen Jahren und wir setzen alles daran, dieses Vertrauen stets aufs neue zu begründen.
Kostentransparenz: Eine offene und verlässliche Kommunikation über die Kosten und Gebühren ist uns wichtig. Bevor kostenauslösende Schritte eingeleitet werden, stimmen wir uns mit unseren Mandaten ab und informieren über das Kostenrisiko.
Effizienz: Langwierige Gerichtsverfahren kosten nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Anliegen unserer Mandanten effizient zu bearbeiten und sie zu allen Optionen - auch der außergerichtlichen Streitbeilegung - umfassend zu beraten.
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Wir haben uns bewusst auf ausgewählte Beratungsschwerpunkte spezialisiert. So können wir eine optimale Beratungsqualität gewährleisten und eine maßgeschneiderte Lösung für unsere Mandanten zu entwickeln.
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