Ausschlagung bei Überschuldung
Haftungsbeschränkungen
Die Erben haften für die Nachlassverbindlichkeiten. Dazu gehören neben den Schulden, die der Erblasser hinterlassen hat, auch die durch den Erbfall selbst entstandenen Kosten, beispielsweise die Beerdigungskosten.
Ist der Nachlass überschuldet, sollte eine Ausschlagung der Erbschaft in Erwägung gezogen werden, um die Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten zu vermeiden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Nachlassinsolvenz oder Nachlassverwaltung zu beantragen, wenn der Nachlass überschuldet ist. Dadurch wird erreicht, dass die Haftung der Erben auf den Nachlass beschränkt wird und sie nicht mit ihrem eigenen Vermögen für die Nachlassverbindlichkeiten haften. Stellt sich heraus, dass der Nachlass nicht einmal genug Masse aufweist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens oder einer Nachlassverwaltung zu tragen, sieht das Gesetz noch die sogenannte Dürftigkeitseinrede der Erben vor, mit der die Erben ebenfalls die Möglichkeit haben, ihre Haftung auf den Nachlass zu beschränken.
Zu allen Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung berät Sie Rechtsanwalt Jan Gatermann, Fachanwalt für Erbrecht, gerne. Er unterstützt Sie auch bei der Durchführung der Nachlassinsolvenz oder Nachlassverwaltung.
Terminanfrage
Wie können wir helfen?
Die Fachanwälte unserer Kanzlei vertreten Sie in der ganzen Bundesrepublik. Beratungen und Besprechungstermine sind telefonisch, per E-Mail oder Videokonferenz möglich. Bitte senden Sie uns im Vorfeld die erforderlichen Unterlagen zur Vorbereitung des Termins zu. Sie können auch persönliche Termine vereinbaren – Sprechen Sie dazu unsere Mitarbeiter bei der Terminvereinbarung an!
Wir suchen gemeinsam die bestmögliche und schnellste Vorgehensweise Ihr Anliegen zu bearbeiten und Ihnen zu helfen. Wir sind für Sie da!
Ihre Anwälte für Erbrecht
Blog - Familienrecht
Unternehmensnachfolge
Die Unternehmensnachfolge rechtzeitig regeln. Hier erfahren Sie, warum das wichtig und was zu beachten ist.
Unsere Werte
Wir schaffen Recht.
Eine vertrauensvolle und diskrete Zusammenarbeit mit unseren Mandanten bildet das Fundament unserer Kanzlei. Unsere qualifizierten und in verschiedenen Rechtsgebieten spezialisierten Anwälte entwickeln für jeden Mandanten und jedes Problem eine geeignete Lösung.
Wir verfügen in unserer Kanzlei über gebündeltes Know-how und stellen Ihnen – soweit erforderlich – ein passendes Team für Ihr Anliegen zusammen. Wir sind für Ihre Anliegen da.
Erfahrung: Seit 1985 für Sie da. Unsere sechs Anwälte verfügen in Summe über insgesamt mehr 140 Jahre Berufserfahrung. Dieser große Erfahrungsschatz ermöglicht eine effiziente und kompetente Mandatsbearbeitung.
Kompetenz: Wir haben uns auf unsere Tätigkeitsgebiete spezialisiert und sind Fachanwälte für die Rechtsgebiete die wir betreuen. Wir bilden uns regelmäßig für Sie fort und weiter.
Diskretion: Eine diskrete und verschwiegene Mandatsbearbeitung hat für uns höchste Priorität und ist eine Selbstverständlichkeit für uns. Sie können sich mit jedem Problem vertrauensvoll an uns wenden.
Vertrauen: Vertrauen wächst aus kompetenter Beratung und Verbindlichkeit. Unsere Mandanten vertrauen uns bereits seit vielen Jahren und wir setzen alles daran, dieses Vertrauen stets aufs neue zu begründen.
Kostentransparenz: Eine offene und verlässliche Kommunikation über die Kosten und Gebühren ist uns wichtig. Bevor kostenauslösende Schritte eingeleitet werden, stimmen wir uns mit unseren Mandaten ab und informieren über das Kostenrisiko.
Effizienz: Langwierige Gerichtsverfahren kosten nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Anliegen unserer Mandanten effizient zu bearbeiten und sie zu allen Optionen - auch der außergerichtlichen Streitbeilegung - umfassend zu beraten.
Rechtsgebiete
Spezialisierung und Expertise
Wir haben uns bewusst auf ausgewählte Beratungsschwerpunkte spezialisiert. So können wir eine optimale Beratungsqualität gewährleisten und eine maßgeschneiderte Lösung für unsere Mandanten zu entwickeln.
Sie finden daher in unserer Kanzlei mit Büros in Kreuztal, Siegen, Hilchenbach und Freudenberg Fachanwälte für Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Verkehrsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Welcher Rechtsanwalt für Ihr Anliegen in Frage kommt, wird von dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt. Unsere Fachanwälte finden für Sie eine maßgeschneiderte Lösung.