Aus­schla­gung bei Über­schuldung

Haftungs­beschränkungen

Die Erben haften für die Nach­lass­verbind­lich­keiten. Dazu gehören neben den Schul­den, die der Erb­lasser hinter­lassen hat, auch die durch den Erb­fall selbst ent­stan­denen Kosten, beispiels­weise die Beerdi­gungs­kosten.
Ist der Nach­lass über­schuldet, sollte eine Aus­schla­gung der Erb­schaft in Erwä­gung gezogen werden, um die Haf­tung für die Nach­lass­verbindlich­keiten zu vermeiden.
Darüber hinaus besteht die Möglich­keit, Nach­lass­insolvenz oder Nach­lass­verwal­tung zu beantragen, wenn der Nach­lass über­schuldet ist. Dadurch wird erreicht, dass die Haf­tung der Erben auf den Nach­lass beschränkt wird und sie nicht mit ihrem eigenen Ver­mögen für die Nach­lass­verbind­lich­keiten haften. Stellt sich heraus, dass der Nach­lass nicht einmal genug Masse aufweist, um die Kosten eines Insolvenz­verfahrens oder einer Nach­lass­verwal­tung zu tragen, sieht das Gesetz noch die sogenannte Dürftig­keits­einrede der Erben vor, mit der die Erben eben­falls die Mög­lich­keit haben, ihre Haf­tung auf den Nach­lass zu beschränken.
Zu allen Mög­lich­keiten der Haf­tungs­beschränkung berät Sie Rechts­anwalt Jan Gater­mann, Fach­anwalt für Erb­recht, gerne. Er unter­stützt Sie auch bei der Durch­führung der Nach­lass­insol­venz oder Nach­lass­ver­wal­tung.

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Unsere Werte

Wir schaffen Recht.

Eine vertrauensvolle und diskrete Zusammenarbeit mit unseren Mandanten bildet das Fundament unserer Kanzlei. Unsere qualifizierten und in verschiedenen Rechtsgebieten spezialisierten Anwälte entwickeln für jeden Mandanten und jedes Problem eine geeignete Lösung.

Wir verfügen in unserer Kanzlei über gebündeltes Know-how und stellen Ihnen – soweit erforderlich – ein passendes Team für Ihr Anliegen zusammen. Wir sind für Ihre Anliegen da.

01

Erfahrung: Seit 1985 für Sie da. Unsere sechs Anwälte verfügen in Summe über insgesamt mehr 140 Jahre Berufserfahrung. Dieser große Erfahrungsschatz ermöglicht eine effiziente und kompetente Mandatsbearbeitung.

02

Kompetenz: Wir haben uns auf unsere Tätigkeitsgebiete spezialisiert und sind Fachanwälte für die Rechtsgebiete die wir betreuen. Wir bilden uns regelmäßig für Sie fort und weiter.

03

Diskretion: Eine diskrete und verschwiegene Mandatsbearbeitung hat für uns höchste Priorität und ist eine Selbstverständlichkeit für uns. Sie können sich mit jedem Problem vertrauensvoll an uns wenden.

04

Vertrauen: Vertrauen wächst aus kompetenter Beratung und Verbindlichkeit. Unsere Mandanten vertrauen uns bereits seit vielen Jahren und wir setzen alles daran, dieses Vertrauen stets aufs neue zu begründen.

05

Kostentransparenz: Eine offene und verlässliche Kommunikation über die Kosten und Gebühren ist uns wichtig. Bevor kostenauslösende Schritte eingeleitet werden, stimmen wir uns mit unseren Mandaten ab und informieren über das Kostenrisiko.

06

Effizienz: Langwierige Gerichtsverfahren kosten nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Anliegen unserer Mandanten effizient zu bearbeiten und sie zu allen Optionen - auch der außergerichtlichen Streitbeilegung - umfassend zu beraten.

Rechtsgebiete

Spezialisierung und Expertise

Wir haben uns bewusst auf ausgewählte Beratungsschwerpunkte spezialisiert. So können wir eine optimale Beratungsqualität gewährleisten und eine maßgeschneiderte Lösung für unsere Mandanten zu entwickeln.

Sie finden daher in unserer Kanzlei mit Büros in Kreuztal, Siegen, Hilchenbach und Freudenberg Fachanwälte für Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Verkehrsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Welcher Rechtsanwalt für Ihr Anliegen in Frage kommt, wird von dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt. Unsere Fachanwälte finden für Sie eine maßgeschneiderte Lösung.