Nachlass, Teilungsversteigerung
Wer bildet eine Erbengemeinschaft?
Wird der Erblasser von mehreren Erben beerbt, so bilden diese eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass wird gemeinschaftliches Vermögen der Erben. Dies hat zur Folge, dass nicht ein Erbe allein über den Nachlass verfügen kann. Die konkrete Regelung der Verwaltung des Nachlasses und der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ist gesetzlich geregelt und häufig – wenn die Erben sich nicht gut miteinander verstehen – emotional stark belastet und kompliziert.
Können sich beispielsweise die Mitglieder der Erbengemeinschaft nicht darauf verständigen, wer zum Nachlass gehörenden Grundbesitz übernimmt oder zu welchen Konditionen dieser veräußert werden soll, besteht die Möglichkeit, die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht zu beantragen.
Rechtsanwalt Jan Gatermann, Fachanwalt für Erbrecht berät und vertritt Sie bei allen Fragen zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und im Teilungsversteigerungsverfahren.
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Wie können wir helfen?
Die Fachanwälte unserer Kanzlei vertreten Sie in der ganzen Bundesrepublik. Beratungen und Besprechungstermine sind telefonisch, per E-Mail oder Videokonferenz möglich. Bitte senden Sie uns im Vorfeld die erforderlichen Unterlagen zur Vorbereitung des Termins zu. Sie können auch persönliche Termine vereinbaren – Sprechen Sie dazu unsere Mitarbeiter bei der Terminvereinbarung an!
Wir suchen gemeinsam die bestmögliche und schnellste Vorgehensweise Ihr Anliegen zu bearbeiten und Ihnen zu helfen. Wir sind für Sie da!
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Eine vertrauensvolle und diskrete Zusammenarbeit mit unseren Mandanten bildet das Fundament unserer Kanzlei. Unsere qualifizierten und in verschiedenen Rechtsgebieten spezialisierten Anwälte entwickeln für jeden Mandanten und jedes Problem eine geeignete Lösung.
Wir verfügen in unserer Kanzlei über gebündeltes Know-how und stellen Ihnen – soweit erforderlich – ein passendes Team für Ihr Anliegen zusammen. Wir sind für Ihre Anliegen da.
Erfahrung: Seit 1985 für Sie da. Unsere sechs Anwälte verfügen in Summe über insgesamt mehr 140 Jahre Berufserfahrung. Dieser große Erfahrungsschatz ermöglicht eine effiziente und kompetente Mandatsbearbeitung.
Kompetenz: Wir haben uns auf unsere Tätigkeitsgebiete spezialisiert und sind Fachanwälte für die Rechtsgebiete die wir betreuen. Wir bilden uns regelmäßig für Sie fort und weiter.
Diskretion: Eine diskrete und verschwiegene Mandatsbearbeitung hat für uns höchste Priorität und ist eine Selbstverständlichkeit für uns. Sie können sich mit jedem Problem vertrauensvoll an uns wenden.
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