Sorgerecht nach einer Trennung/Scheidung
Sorgerecht - Wer bekommt es?
Die elterliche Sorge steht bei ehelichen Kindern beiden Elternteilen zu. Bei nichtehelichen Kindern bedarf es hierfür einer Sorgeerklärung gegenüber dem Jugendamt. Außerdem kann beim Familiengericht die gemeinsame elterliche Sorge beantragt werden, wenn die Kindesmutter eine Sorgeerklärung nicht abgeben will.
Maßstab dafür, wer die elterliche Sorge innehaben soll, ist immer das Kindeswohl. Ist dieses durch das Verhalten eines Elternteils gefährdet, kann ihm die elterliche Sorge entzogen werden. Die elterliche Sorge setzt sich aus mehreren Teilbereichen zusammen, nämlich: Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vermögenssorge, Gesundheitssorge, schulische und religiöse Entscheidungen, Behördenangelegenheiten. Durch die Scheidung ändert sich an der gemeinsamen elterlichen Sorge nichts – es sei denn, es ist aus Gründen des Kindeswohls geboten, das Sorgerecht oder Teilbereiche davon einem Elternteil alleine zu übertragen.
Terminanfrage
Wie können wir helfen?
Die Fachanwälte unserer Kanzlei vertreten Sie in der ganzen Bundesrepublik. Beratungen und Besprechungstermine sind telefonisch, per E-Mail oder Videokonferenz möglich. Bitte senden Sie uns im Vorfeld die erforderlichen Unterlagen zur Vorbereitung des Termins zu. Sie können auch persönliche Termine vereinbaren – Sprechen Sie dazu unsere Mitarbeiter bei der Terminvereinbarung an!
Wir suchen gemeinsam die bestmögliche und schnellste Vorgehensweise Ihr Anliegen zu bearbeiten und Ihnen zu helfen. Wir sind für Sie da!
Umgangsrecht nach einer Trennung/Scheidung
Wem steht der Umgang mit meinem Kind zu?
Unabhängig von der elterlichen Sorge ist im Falle der Trennung und Scheidung die Regelung des Umgangsrechts. Dieses steht grundsätzlich auch dem Partner zu, der nicht das Sorgerecht innehat. Auch bei der Ausübung und Ausgestaltung des Umgangsrechts ist das Kindeswohl der Maßstab. In problematischen Fällen kann dies dazu führen, dass das Umgangsrecht nur begleitet, also im Beisein eines Mitarbeiters des Jugendamtes oder der Erziehungsberatungsstelle ausgeübt werden kann.
Insbesondere Streitigkeiten im Bereich Sorge- und Umgangsrecht sind häufig emotional stark aufgeladen und verlangen vom Rechtsanwalt einen feinfühligen und sachgerechten Umgang mit den Gegebenheiten des Falls und den Beteiligten. Letztendlich geht es in erster Linie um die Belange und das Wohl des Kindes. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass Kinder für Streitigkeiten zwischen den Eltern instrumentalisiert werden.
Ihre Anwälte für Familienrecht
Blog - Familienrecht
Vorsorgevollmacht
Was regelt man in einer Vorsorgevollmacht und wofür ist sie wichtig? Lesen Sie hier weiter.
Testamentsvollstreckung
Wer kümmert sich nach dem Tod darum, dass das Erbe so aufgeteilt wird, wie es im Testament steht? Wir erklären Ihnen was Sie mit der Testamentsvollstreckung regeln können.
Erbengemeinschaft
Wie entsteht eine Erbengemeinschaft, wie funktioniert die Verwaltung und die Auseinandersetzung des Nachlasses? Was ist eine Teilungsversteigerung? Lesen hier mehr
Nachlassverbindlichkeiten
Was, wenn der Erblasser Schulden hinterlässt? Wer kommt dafür auf? Wie kann ich eine Haftung dafür vermeiden? Hier erfahren Sie mehr dazu.
Testament
Welche Formvorschriften gelten für Testamente? Reicht ein handschriftliches Testament oder mache ich besser ein notarielles Testament?
Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
Erbschaft annehmen oder ausschlagen? Welche Fristen gelten? Welche Risiken bestehen? Lesen Sie jetzt weiter.
Unsere Werte
Wir schaffen Recht.
Eine vertrauensvolle und diskrete Zusammenarbeit mit unseren Mandanten bildet das Fundament unserer Kanzlei. Unsere qualifizierten und in verschiedenen Rechtsgebieten spezialisierten Anwälte entwickeln für jeden Mandanten und jedes Problem eine geeignete Lösung.
Wir verfügen in unserer Kanzlei über gebündeltes Know-how und stellen Ihnen – soweit erforderlich – ein passendes Team für Ihr Anliegen zusammen. Wir sind für Ihre Anliegen da.
Erfahrung: Seit 1985 für Sie da. Unsere sechs Anwälte verfügen in Summe über insgesamt mehr 140 Jahre Berufserfahrung. Dieser große Erfahrungsschatz ermöglicht eine effiziente und kompetente Mandatsbearbeitung.
Kompetenz: Wir haben uns auf unsere Tätigkeitsgebiete spezialisiert und sind Fachanwälte für die Rechtsgebiete die wir betreuen. Wir bilden uns regelmäßig für Sie fort und weiter.
Diskretion: Eine diskrete und verschwiegene Mandatsbearbeitung hat für uns höchste Priorität und ist eine Selbstverständlichkeit für uns. Sie können sich mit jedem Problem vertrauensvoll an uns wenden.
Vertrauen: Vertrauen wächst aus kompetenter Beratung und Verbindlichkeit. Unsere Mandanten vertrauen uns bereits seit vielen Jahren und wir setzen alles daran, dieses Vertrauen stets aufs neue zu begründen.
Kostentransparenz: Eine offene und verlässliche Kommunikation über die Kosten und Gebühren ist uns wichtig. Bevor kostenauslösende Schritte eingeleitet werden, stimmen wir uns mit unseren Mandaten ab und informieren über das Kostenrisiko.
Effizienz: Langwierige Gerichtsverfahren kosten nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Anliegen unserer Mandanten effizient zu bearbeiten und sie zu allen Optionen - auch der außergerichtlichen Streitbeilegung - umfassend zu beraten.
Rechtsgebiete
Spezialisierung und Expertise
Wir haben uns bewusst auf ausgewählte Beratungsschwerpunkte spezialisiert. So können wir eine optimale Beratungsqualität gewährleisten und eine maßgeschneiderte Lösung für unsere Mandanten zu entwickeln.
Sie finden daher in unserer Kanzlei mit Büros in Kreuztal, Siegen, Hilchenbach und Freudenberg Fachanwälte für Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Verkehrsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Welcher Rechtsanwalt für Ihr Anliegen in Frage kommt, wird von dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt. Unsere Fachanwälte finden für Sie eine maßgeschneiderte Lösung.