Immobilien bei einer Scheidung

Was passiert mit der Immobilie bei einer Scheidung?

Das eigene Haus ist oftmals der wichtigste Ver­­mög­ens­­gegen­­stand, der in der Ehe erworben wird. Mit der Immo­­bilie sind meist nicht nur erheb­liche Ver­pflich­t­ungen – ins­­beson­dere Schulden – sondern auch Emo­tionen verbunden.

Mit der Tren­nung gehen häufig erhebliche Unter­­halts­­ver­­pf­lich­t­un­gen einher, die es schwierig gestalten, den Dar­­lehens­­ver­pflich­t­ungen für die Immo­­bilien­­fin­an­z­ierung nach­­zu­kommen.
Es stellen sich die Fragen, wer das Haus über­­nim­mt, wer die Schul­den trägt, wie der Haus­rat geteilt wird und vieles mehr. Kann die An­nu­ität des Immo­­bilien­­kredits nicht mehr bedient werden, droht die Zwangs­­ver­stei­g­er­ung des Hauses durch die Bank. Werden sich die Ehe­­leute nicht darüber einig, wer von beiden das Haus übe­r­nimmt oder ob ein frei­händiger Verkauf stattfinden soll, kann die Teil­ungs­­ver­stei­g­erung beantragt werden.

Oftmals bleiben nach der Verstei­gerung noch Schulden übrig, für die die Ehe­­leute dann weiterhin haften. Wir ver­fügen als Fach­anwälte für Familien­recht über einen großen Erfahr­ungs­­schatz im Umgang mit diesen Pro­blem­­stell­ungen und unterstützen unsere Mandanten bei der Aus­ein­an­der­­setz­ung des Immo­­bilien­­ve­rmögens.

Terminanfrage

Wie können wir helfen?

Die Fach­anwälte unserer Kanzlei vertreten Sie in der ganzen Bundes­republik. Beratungen und Besprechungs­termine sind telefonisch, per E-Mail oder Video­konferenz möglich. Bitte senden Sie uns im Vorfeld die erforderlichen Unter­lagen zur Vor­bereitung des Termins zu. Sie können auch persönliche Termine verein­baren – Sprechen Sie dazu unsere Mitarbeiter bei der Termin­vereinbarung an!

Wir suchen gemeinsam die best­mögliche und schnellste Vorgehens­weise Ihr Anliegen zu bearbeiten und Ihnen zu helfen. Wir sind für Sie da!

Unterhalt und Zugewinnausgleich

Am besten einen Experten einschalten

Weitere wichtige Bereiche bei einer Schei­dung sind Unter­halt und Zu­gewinnausgleich. Wir erklären Ihnen hier, was diese beiden Begriffe bedeuten und wieso es wichtig ist einen An­walt einzuschalten.

Wie viel Unter­halt muss man an den Ehe­gatten zahlen?

Häufiger Streit­punkt bei der Tren­nung ist die Frage, in welcher Höhe Kind­es­­unter­halt, Tren­n­ungs­­unter­­halt oder nach­ehe­licher Unter­halt an den Ehe­gatten zu zahlen ist. Die Höhe des Kin­des­­unter­­haltes richtet sich nach der Düssel­dorfer Tabelle.

Unter­halts­berech­nungen sind häufig – ins­­be­son­­dere bei Selb­st­stän­d­igen und Unter­­neh­­mern – komplex und machen vertiefte Kennt­­nisse des Rechts­anwal­tes in dieser Materie unver­zichtbar.

Während bei Ange­stellten das Ein­kommen der letzten 12 Monate bei der Unter­halts­berech­nung zugrunde gelegt wird, werden bei Unter­nehmern die drei letzten Jahres­abschlüsse zur Ermitt­lung des unter­halts­recht­lich relevanten Ein­kommens heran­gezogen. Nicht alle steuer­rechtlich rele­vanten Abzugs­posi­tionen sind auch bei der Ermitt­lung des unter­halts­recht­lich rele­vanten Ein­kommens abzugs­fähig.

Wie wird die Zugewinn­gemeinschaft bestimmt?

Ist kein Ehe­­ver­trag ab­ge­­schloss­en, gilt der ge­setz­­liche Güter­­stand, die sog. Zu­ge­winn­gemeinschaft. Hier­­bei wird das sog. Anfangs­vermögen zum Zeit­­punkt der Ehe­­schließ­ung mit dem sog. End­­ver­mögen zum Zeit­­punkt der Zustel­lung des Scheid­ungs­­antrages bei beiden Ehe­leuten ver­glichen und ein danach be­rech­neter Zu­­gewinn durch Zah­l­ung aus­ge­glichen. Die kon­krete Be­rech­nung gestaltet sich oft­mals komplex, ins­besondere, wenn die Be­wer­tung von Immo­bilien, Praxen oder Unter­nehmen eine Rolle spielt.

Als Fach­­an­wälte für Fam­ilien­­recht haben wir uns auf die Lö­sung dieser Fälle spezia­lisiert. Durch einen Ehe­­ver­trag, der vom Notar beur­kundet sein muss, kann statt­­dessen auch Güter­­trenn­ung, Güter­­ge­mein­s­chaft oder die sog. modi­fizierte Zu­ge­winn­­ge­mein­­schaft vereinbart werden. Letztere wird vor allem bei Unter­­nehm­ern und Selb­st­ständ­igen vereinbart, um Firmen­­ver­mögen vom Zugewinn­ausgleich auszu­schließen. Damit soll vermieden werden, dass durch eine Schei­dung und dann entstehende Zu­gewinn­­aus­gleichs­­an­sprüche das Unter­­nehm­en gefährdet wird.

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Unsere Werte

Wir schaffen Recht.

Eine vertrauensvolle und diskrete Zusammenarbeit mit unseren Mandanten bildet das Fundament unserer Kanzlei. Unsere qualifizierten und in verschiedenen Rechtsgebieten spezialisierten Anwälte entwickeln für jeden Mandanten und jedes Problem eine geeignete Lösung.

Wir verfügen in unserer Kanzlei über gebündeltes Know-how und stellen Ihnen – soweit erforderlich – ein passendes Team für Ihr Anliegen zusammen. Wir sind für Ihre Anliegen da.

01

Erfahrung: Seit 1985 für Sie da. Unsere sechs Anwälte verfügen in Summe über insgesamt mehr 140 Jahre Berufserfahrung. Dieser große Erfahrungsschatz ermöglicht eine effiziente und kompetente Mandatsbearbeitung.

02

Kompetenz: Wir haben uns auf unsere Tätigkeitsgebiete spezialisiert und sind Fachanwälte für die Rechtsgebiete die wir betreuen. Wir bilden uns regelmäßig für Sie fort und weiter.

03

Diskretion: Eine diskrete und verschwiegene Mandatsbearbeitung hat für uns höchste Priorität und ist eine Selbstverständlichkeit für uns. Sie können sich mit jedem Problem vertrauensvoll an uns wenden.

04

Vertrauen: Vertrauen wächst aus kompetenter Beratung und Verbindlichkeit. Unsere Mandanten vertrauen uns bereits seit vielen Jahren und wir setzen alles daran, dieses Vertrauen stets aufs neue zu begründen.

05

Kostentransparenz: Eine offene und verlässliche Kommunikation über die Kosten und Gebühren ist uns wichtig. Bevor kostenauslösende Schritte eingeleitet werden, stimmen wir uns mit unseren Mandaten ab und informieren über das Kostenrisiko.

06

Effizienz: Langwierige Gerichtsverfahren kosten nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Anliegen unserer Mandanten effizient zu bearbeiten und sie zu allen Optionen - auch der außergerichtlichen Streitbeilegung - umfassend zu beraten.

Rechtsgebiete

Spezialisierung und Expertise

Wir haben uns bewusst auf ausgewählte Beratungsschwerpunkte spezialisiert. So können wir eine optimale Beratungsqualität gewährleisten und eine maßgeschneiderte Lösung für unsere Mandanten zu entwickeln.

Sie finden daher in unserer Kanzlei mit Büros in Kreuztal, Siegen, Hilchenbach und Freudenberg Fachanwälte für Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Verkehrsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Welcher Rechtsanwalt für Ihr Anliegen in Frage kommt, wird von dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt. Unsere Fachanwälte finden für Sie eine maßgeschneiderte Lösung.