Ehevertrag & Scheidungsfolgenvereinbarung
Ehevertrag: Das müssen Sie wissen
Schon vor der Eheschließung können die zukünftigen Eheleute durch einen Ehevertrag Regelungen zum Güterstand (Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft oder Gütergemeinschaft), zu Unterhaltsverpflichtungen, zur Vermögensauseinandersetzung und – in Grenzen – zum Versorgungsausgleich treffen, um Streitigkeiten im Falle einer Trennung und Scheidung zu vermeiden.
Mit einer Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarung können die Eheleute, die sich bereits getrennt haben, schon vor der Scheidung zu den o.g. Punkten Regelungen vereinbaren, um eine rechtssichere Grundlage für die Trennung auch im Hinblick auf das Vermögen, den Immobilienbesitz, die Unternehmensbeteiligung eines/ beider Ehegatten und die Unterhaltsverpflichtungen zu schaffen und gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Diese vertraglichen Regelungen müssen notariell beurkundet werden. Frau Rechtsanwältin Schwarz-Schilling, Rechtsanwalt Gatermann und Rechtsanwalt Klingebiel sind zugleich Notare und können Sie zuverlässig zu allen Aspekten des Familienrechts beraten.
Auch Unternehmer müssen im Rahmen einer Scheidung einiges beachten.
Terminanfrage
Wie können wir helfen?
Die Fachanwälte unserer Kanzlei vertreten Sie in der ganzen Bundesrepublik. Beratungen und Besprechungstermine sind telefonisch, per E-Mail oder Videokonferenz möglich. Bitte senden Sie uns im Vorfeld die erforderlichen Unterlagen zur Vorbereitung des Termins zu. Sie können auch persönliche Termine vereinbaren – Sprechen Sie dazu unsere Mitarbeiter bei der Terminvereinbarung an!
Wir suchen gemeinsam die bestmögliche und schnellste Vorgehensweise Ihr Anliegen zu bearbeiten und Ihnen zu helfen. Wir sind für Sie da!
Ehevertrag für Unternehmer, Freiberufler, Selbstständige
Kompetente Beratung
Insbesondere bei Unternehmern, Selbständigen und Freiberuflern sollte schon während intakter Ehe eine ehevertragliche Regelung zwischen den Eheleuten getroffen werden, mit der alle Punkte, die im Falle der Trennung und Scheidung streitig werden könnten, bereits geregelt sind. Dies sind insbesondere die Punkte Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich/Gütertrennung sowie der Versorgungsausgleich.
Ist die Trennung bereits erfolgt, ohne dass eine Regelung der o.g. Punkte durch Ehevertrag erfolgt ist, ist insbesondere bei größeren Vermögen, bei Unternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern der Abschluss einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung angezeigt, um einen oft langjährigen und äußerst kostspieligen Streit vor Gericht zu vermeiden.
Wir beraten Sie gerne bei der Gestaltung des Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung und vertreten Ihre Interessen bei der Aushandlung der Vertragsmodalitäten. Unsere Spezialisierung bei Unternehmerscheidungen gewährleistet die bestmögliche Vertretung Ihrer Interessen.
Ihre Anwälte für Familienrecht
Blog - Familienrecht
Erbengemeinschaft
Wie entsteht eine Erbengemeinschaft, wie funktioniert die Verwaltung und die Auseinandersetzung des Nachlasses? Was ist eine Teilungsversteigerung? Lesen hier mehr
Nachlassverbindlichkeiten
Was, wenn der Erblasser Schulden hinterlässt? Wer kommt dafür auf? Wie kann ich eine Haftung dafür vermeiden? Hier erfahren Sie mehr dazu.
Testament
Welche Formvorschriften gelten für Testamente? Reicht ein handschriftliches Testament oder mache ich besser ein notarielles Testament?
Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
Erbschaft annehmen oder ausschlagen? Welche Fristen gelten? Welche Risiken bestehen? Lesen Sie jetzt weiter.
Unsere Werte
Wir schaffen Recht.
Eine vertrauensvolle und diskrete Zusammenarbeit mit unseren Mandanten bildet das Fundament unserer Kanzlei. Unsere qualifizierten und in verschiedenen Rechtsgebieten spezialisierten Anwälte entwickeln für jeden Mandanten und jedes Problem eine geeignete Lösung.
Wir verfügen in unserer Kanzlei über gebündeltes Know-how und stellen Ihnen – soweit erforderlich – ein passendes Team für Ihr Anliegen zusammen. Wir sind für Ihre Anliegen da.
Erfahrung: Seit 1985 für Sie da. Unsere sechs Anwälte verfügen in Summe über insgesamt mehr 140 Jahre Berufserfahrung. Dieser große Erfahrungsschatz ermöglicht eine effiziente und kompetente Mandatsbearbeitung.
Kompetenz: Wir haben uns auf unsere Tätigkeitsgebiete spezialisiert und sind Fachanwälte für die Rechtsgebiete die wir betreuen. Wir bilden uns regelmäßig für Sie fort und weiter.
Diskretion: Eine diskrete und verschwiegene Mandatsbearbeitung hat für uns höchste Priorität und ist eine Selbstverständlichkeit für uns. Sie können sich mit jedem Problem vertrauensvoll an uns wenden.
Vertrauen: Vertrauen wächst aus kompetenter Beratung und Verbindlichkeit. Unsere Mandanten vertrauen uns bereits seit vielen Jahren und wir setzen alles daran, dieses Vertrauen stets aufs neue zu begründen.
Kostentransparenz: Eine offene und verlässliche Kommunikation über die Kosten und Gebühren ist uns wichtig. Bevor kostenauslösende Schritte eingeleitet werden, stimmen wir uns mit unseren Mandaten ab und informieren über das Kostenrisiko.
Effizienz: Langwierige Gerichtsverfahren kosten nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Anliegen unserer Mandanten effizient zu bearbeiten und sie zu allen Optionen - auch der außergerichtlichen Streitbeilegung - umfassend zu beraten.
Rechtsgebiete
Spezialisierung und Expertise
Wir haben uns bewusst auf ausgewählte Beratungsschwerpunkte spezialisiert. So können wir eine optimale Beratungsqualität gewährleisten und eine maßgeschneiderte Lösung für unsere Mandanten zu entwickeln.
Sie finden daher in unserer Kanzlei mit Büros in Kreuztal, Siegen, Hilchenbach und Freudenberg Fachanwälte für Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Verkehrsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Welcher Rechtsanwalt für Ihr Anliegen in Frage kommt, wird von dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt. Unsere Fachanwälte finden für Sie eine maßgeschneiderte Lösung.